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+43 (0) 676 / 480 38 81 info@elmarzaun.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELMAR-COLOR s.r.o.

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen ELMAR-COLOR s.r.o. (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden:
    2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
    3. Als technische Basis gelten die aktuellen Produktunterlagen des Verkäufers für Zäune, Sichtschutz, Türen, Tore und Balkone.
    4. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossenen Aufträge und Rechtsgeschäfte, jedenfalls gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB. Abweichungen gelten nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen.
  2. Angebot, Bestellungen, Verkäufer-Unterlagen
    1. Angebote sind generell schriftlich und für den Kunden unverbindlich.
    2. Die Darstellung der Produkte in den Produktunterlagen und auf den Internetseiten des Verkäufers insbesondere im Konfigurator können im Aussehen variieren, besonders in Bezug auf die Farbnuancen und stellen kein rechtlich bindendes Vertragsverhältnis dar. Der Farbgebung des Verkäufers liegt die RAL-Tabelle zugrunde.
    3. Der Kunde kann mittels Konfigurator aus dem Sortiment des Verkäufers seine Zaunanlage konzipieren und bekommt sofort auf die vom Kunden angegebene Email-Adresse ein Preisangebot im PDF-Format zugesandt. Dieses Angebot ist für 30 Kalendertage gültig.Über Anruf oder Email nimmt der Kunde Kontakt mit dem Verkäufer auf.
    4. Nachfolgend bekommt der Käufer eine kostenlose Beratung und Hilfe bei Produktauswahl, Machbarkeit und Anpassung der gewünschten Zaunanlage an die örtlichen Gegebenheiten des Kunden. Weiterhin wird der Kunde darüber informiert, was für eine Konkretisierung des Konfiguratorangebotes notwendig ist, um in ein Vertragsverhältnis zu kommen. Der Kunde kann entscheiden, ob er das Aufmaß selbst macht und /oder die Montage selbst organisiert. Das Aufmaß ist entscheidend für den Preis, da der Konfigurator nur Zaun- und Toranlagen in der Ebene ohne Gefälle/Steigungen sowie nur Standardausführungen (ohne designrelevantes Zubehör, z.B. Blenden, durchgehende Anschläge, Rundungen im Zaunverlauf) errechnet. Auf Wunsch wird vom Verkäufer ein kostenpflichtiges Aufmaß durch unseren Montagepartner erstellt, welches bei Vertragsabschluss gegengerechnet wird. Vertragsbestandteile sind das verbindliche Aufmaß, die Preiskalkulation, 2D-Zeichnungen der Zaun/Toranlage und die korrekte Rechnungs- und Lieferadresse.
    5. ZU BEACHTEN: Vertragspartner wird/werden gem. Auftragsbestätigung die in der Kundenadresse genannte juristische Person/Personen, die mit der Kundenadresse übereinstimmenden Unterschrift die Bestellung ausgelöst hat/haben.Der Kunde bekommt ein detailliertes und konkretisiertes Preisangebot vom Verkäufer zugesandt mit der Aufforderung 50% des Gesamtpreises incl. der gesetzlichen MwSt. auf das Firmenkonto des Verkäufers bei Oberbank AG München, Konto Nr. 1061-1979.58, IBAN : DE25 7012 0700 1061 1979 58, BIC: OBKLDEMX einzuzahlen und dieses Preisangebot rechtskräftig zu unterzeichnen und zurückzusenden. Dieses Angebot ist die verbindliche Bestellung des Kunden. Jede Bestellung ist rechtlich ein bindendes Angebot des Kunden, das der Verkäufer innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen kann. Erhält der Kunde nach Eingang des rechtskräftig unterzeichneten Preisangebotes und der Anzahlung auf dem Firmenkonto eine mit dem Auftrag übereinstimmende Bestätigung der ELMAR Color s.r.o. in Schrift- und/ oder Textform, gilt der Vertrag als verbindlich zustande gekommen. Der Lieferzeit beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung, wobei der Kunde ein gesetzliches Rücktretungsrecht von 14 Kalendertagen hat. Nachbestellungen, Reduzierungen, Erweiterungen bzw. generelle Änderungen sind bis zum Erhalt der Fertigungszeichnung möglich, wobei aber Massen- und Mengenänderungen generell einen neuen Vertrag zwischen dem Verkäufer und Kunden darstellen. Innerhalb 14 Kalendertagen ab Datum der Auftragsbestätigung, erhält der Kunde detaillierte Pläne zur Prüfung und Gegenzeichnung, die er innerhalb 5 Kalendertagen an den Verkäufer zurückzusenden hat. NUR bei Vorlage dieser vom Kunden geprüften und unterzeichneten Planungsunterlagen beim Verkäufer, beginnt der Verkäufer mit der Fertigung und ein Rücktritt ist ausgeschlossen, da die Produkte auf die persönlichen Bedürfnisse, Maße und Spezifikationen des Kunden mit größter Sorgfalt zugeschnitten, beschichtet und montiert sind.
    6. Generell ist zu beachten, dass alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen immer im Eigentum des Verkäufers stehen. Auch sind alle unsere Urheberrechte und sonstigen Patent- und Markenrechte zu beachten. Vor Weitergabe von Unterlagen des Verkäufers an Dritte bedarf der Kunde jedenfalls der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
    7. Mit dem detaillierten Preisangebot erhält der Kunde eine Kopie der AGB´s, der Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  3. Preise – Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, frei Haus (bei Inseln frei Hafen Festland) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Allfällige Preisirrtümer in Katalogen, auf Messen, etc. bleiben unbeschadet; ausschließlich die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers benannten Preise sind verbindlich.
    3. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren ein, wie insbesondere aufgrund von erhöhten Transportnebenkosten, Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, Vormaterial oder Energie, so behält sich der Verkäufer vor, vereinbarte Preise entsprechend der maßgeblichen Kostenfaktoren in angemessenem Rahmen angepasst werden. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
    4. Sämtliche Zahlungen sind vom Kunden zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu leisten, in der Regel durch Banküberweisung oder vereinbartem Einzug.
    5. Anzahlungen: Kunden haben, wenn nichts anderes vereinbart, eine Anzahlung von 50% des Gesamt-Bruttokaufpreises innerhalb von 7 Kalendertagen, ab Datum des vom Kunden unterzeichneten Angebotes des Verkäufers, zu erbringen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anzahlung, kann eine Auftragserfüllung durch den Verkäufer nicht gefordert werden. Der Verkäufer hat das Rücktrittsrecht vom Vertrag.
    6. Die Restzahlung hat innerhalb 7 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung (Datum des gegengezeichneten Lieferscheins) zu erfolgen. Andere Regelungen müssen schriftlich vereinbart sein.
    7. In Zahlungsverzug gerät der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für Mahnschreiben gelten die gesetzlichen Regeln. Bei Zahlungsverzug oder falls die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet oder wesentlich verschlechtert erscheint, ist der Verkäufer berechtigt, noch offene Bestellungen oder Bestellpositionen zurück zu behalten, eingeräumte Zahlungsziele zu ändern oder Vorauszahlungen zu verlangen. Aufrechnungsrechte oder Rückbehalte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig oder unbestritten sind und außerdem auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
    8. Änderungen/Widerruf/StornierungenEndkunde: a) gesetzliches Widerrufsrecht: vierzehn Kalendertage ab Datum der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. (siehe Anhang Widerrufsrecht) b) Änderungen: kostenfrei bis vierzehn Kalendertage ab Datum der Auftragsbestätigung c) Storno: mit Eingang der vom Kunden geprüften und unterzeichneten Fertigungszeichnungen Stornokosten 100% der Materialkosten Händler/Wiederverkäufer/Montagebetriebe: a) Einmalige Änderungen (oder Storno) eines Auftrags innerhalb von 14 Werktagen, ab Datum der Auftragsbestätigung – Änderungskosten + € 200,- /Änderung               Stornokosten 10% der Materialsumme b) Änderungen (oder Storno) eines Auftrags ab 15. Werktag ab Datum der unterzeichneten Fertigungszeichnungen – Keine Änderung möglich                                      Stornokosten 100% der Materialsumme Mehr- und Mindermengen wirken sich explizit auf die Transportkosten aus. Der Verkäufer behält sich vor diese den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen
  4. Lieferung
    1. Die Lieferzeit beträgt in der Regel bis 10 Wochen, jedoch erfolgt die Lieferzeitangabe, nach Abklärung aller technischen Fragen, mit der Auftragsbestätigung und wird möglichst exakt in Lieferwochen angegeben. Mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2. Lieferung erfolgt in der Regel in der angegebener Lieferwoche 3 Tage vor Anlieferung nach Aviso per Tel und Email mit Abladezeit-Vereinbarung, zur vereinbarten Adresse. Der Kunde wird mit der Auftragsbestätigung über das Gesamtgewicht seiner Bestellung informiert und ob gewichtsbezogen Hilfsmittel wie Hebezeuge, Stapler etc. vom Kunden organisiert werden müssen.
    3. Die Ware ist unverzüglich und sachgemäß unter Mithilfe des Kunden abzuladen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten ist der Verkäufer berechtigt, die verschuldeten Lade-, Warte- und Stehzeiten an den Kunden mit mindestens € 60,00 je Stunde zzgl. MwSt. zu berechnen. Weitere Ansprüche behält sich der Verkäufer vor. Wird die Ware vom Kunden zum vereinbarten Liefer- bzw. Abladetermin nicht angenommen, wird diese verrechnet und fällig gestellt. Eventuelle vereinbarte Lieferverpflichtungen entfallen und der Kunde muss selbst transportieren.
    4. Der Verkäufer haftet, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit ein Vertragsverhältnis vorliegt oder der Kunde, als Folge eines vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs, berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
    5. Der Verkäufer haftet für einen Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn dieser vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist dem Verkäufer zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist eine Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren eintretenden Schaden begrenzt.
    6. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
    7. Sofern die Voraussetzungen von Ziff. IV 7 vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  5. Mängelhaftung
    1. Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Waren unverzüglich zu prüfen und evtl. Mängel dem Verkäufer anzuzeigen. Vorbehaltlich versteckter Mängel gilt die Ware als mangelfrei akzeptiert, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von spätestens 3 Tagen ab Lieferung eine schriftliche Mängelanzeige erhält. Das gleiche gilt, wenn andere als die bestellte Ware oder bestellte Menge geliefert wurde. Versteckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht feststellbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.Geringfügige Beschädigungen der Oberfläche, wie kleine Kratzer, die u.a. nicht im Sichtbereich liegen, gelten nicht als Mangel. Die Überprüfung des Beschichtungsaufbaus in Form der visuellen Beurteilung der Oberfläche in Bezug des dekorativen Aussehens der Oberfläche hinsichtlich Einheitlichkeit von Farbe und Struktur hat ohne Hilfsmittel, für Werkstücke im Außenbereich in einem Abstand von mindestens 5 m, senkrecht bei diffuser Beleuchtung zu erfolgen. Alle Teile müssen in Glanz, Farbe und Struktur grundsätzlich übereinstimmen. Für die Beurteilung der Beschichtungsqualität sind Untergrundunebenheiten, wie z. B. Kratzer, Schleifspuren, Korrosionsnarben und Schweißnähte ohne Bedeutung.
    2. Die Produkte des Verkäufers sind für den bestimmungsgemäßem Gebrauch für die Außenanwendung geeignet. Das Material und Zubehör wird mit Zeichnungen und Stückliste geliefert.
    3. Das Montagematerial ist inklusive. Wenn bei Selbstmontage durch den Kunden das vorgegebene Montagematerial nicht passend oder ausreichend für seine Anwendung ist, muss der Kunde es selbst ausreichend und kostenlos ergänzen. Dies gilt nicht bei Fehlpositionen des Montagematerials, welche nicht konform der mitgelieferten Stücklisten ist. Hier leistet der Verkäufer kostenfreie Nachbesserung.
    4. AUSGENOMMEN von der Lieferung ist Montagematerial, welches nicht mittelbar zur Montage der Produkte des Verkäufers dient, wie Gewindestangen-/Bolzen, Mehrkomponentenkleber, Betonfundamente, Distanzregulierungen etc.
    5. Auf die Beschichtung gibt der Verkäufer 11 Jahre Garantie. Voraussetzung hierfür ist der sach- und bestimmungsgemäße Umgang mit den Produkten des Verkäufers. Hier insbesondere die regelmäßige Reinigung der beschichteten Oberflächen von aggressiven Salz-, Kalk-, und sonstigen Ablagerungen. Die Produkte sind mit Wasser und einem weichen Tuch zu reinigen. Bei unsachgemäßer Behandlung entfällt jeder Gewährleistungsanspruch vollständig.Werden vom Kunden die vorgegebenen Bauweisen geändert bzw. Maximal-Maße gem. der technischen Vorgaben überschritten und/oder setzt er nicht vom Verkäufer zugelassenes Montagematerial ein, ist der Verkäufer ebenso von seiner Gewährleistung und Haftung befreit. Optische Beeinträchtigungen, die durch die sachgemäße Bearbeitung der Ware entstanden sind, sind keine Mängel. Für Montagefehler oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Benutzung der Zaunelemente hervorgerufen werden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Eigenmächtiges Nachbessern des Bestellers ohne Rücksprache mit dem Verkäufer hat den Verlust etwaiger Gewährleistungsansprüche zur Folge.
    6. Erfolgt durch den Verkäufer die Montage oder agiert der Verkäufer als Vermittler der Montage, so übernimmt der Montageausführende auch die Gewährleistung für seine Arbeiten gegenüber dem Kunden in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum. Notwendige wiederkehrende Wartungsarbeiten wie Justage von Türen und Toren sowie Fetten von Scharnieren, Laufrollen und Laufschiene sind keine Mängel und werden nicht als solche vom Verkäufer anerkannt. Diese Arbeiten werden auf Wunsch des Kunden durch den Montagebetrieb durchgeführt. Jedoch sind diese Arbeiten nebst An- und Abfahrt kostenpflichtig.
    7. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahla) zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder b) zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder c) zu einer angemessenen Preisminderung berechtigt. Ist der Besteller Unternehmer, gilt grundsätzlich Vorstehendes mit der Maßgabe, dass das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung dem Verkäufer zusteht. Bei Neuware beträgt die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen gegenüber einem Kunden, wenn dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – ein (1) Jahr ab Erhalt der gelieferten Ware. Bei allen anderen Kunden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Es gelten auch dabei die für den Verkäufer üblichen Lieferzeiten. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, jedoch nur bis zur Höhe des Kaufpreises und nur, soweit sich die Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    9. Für eine Haftung des Verkäufers (gem. Produkthaftgesetz) auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
      1. Der Verkäufer haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
      2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
      3. Der Verkäufer haftet, einschließlich seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
      4. Die Haftung gilt nur wie vorstehend geregelt. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB sind ausgeschlossen. Der Kunde kann anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens keine anderen Aufwendungen verlangen.
      5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzuholen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Ware zur Verwertung befugt. Kommt es zu einer Verwertung, so ist der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
    2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen hat der Kunde unverzüglich den Verkäufer schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann.
    3. Der Händlerkunde ist normal berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dabei gilt als vereinbart, dass solange der Kunde ohne Zahlungsverzug seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und keine Zahlungsverschlechterung vorliegt, der Verkäufer keine Forderungsabtretung verlangt. Für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Zahlungseinstellung vorliegt kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde dem Verkäufer seine Forderungen an den Drittschuldner abtritt, unabhängig davon ob die Ware nur weitergeliefert, bearbeitet oder montiert worden ist. Unsere Befugnis bleibt von den Forderungen des Händlerkunden unberührt.
    4. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Montagevermischung der Ware durch den Kunden entsteht für den Verkäufer ein Miteigentum an der neuen Sache im Wert des Brutto-Rechnungsbetrages und es gilt das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
  7. Gerichtsstand – Erfüllungsort
    1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    2. Vertragssprache ist deutsch.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.